SHV-MITTEILUNGEN | NR. 107 vom 07.09.2020
Der Vorstand des SHV hat am 05.09.2020 beschlossen, den Spielbetrieb in allen Regionalligen wieder aufzunehmen und die Feldsaison 2019-20 fortzusetzen. In den Spielplänen der 1. Regionalligen Damen und Herren werden noch kleinere Anpassungen mit den betroffenen Vereinen abgestimmt.
Die Vereine der Regionalligen werden (soweit nicht bereits geschehen) aufgefordert, ihre Hygienebeauftragten umgehend an die zuständigen Staffelleiter zu melden und ihre Hygienekonzepte beim zuständigen Gesundheitsamt einzureichen, um nach Möglichkeit von dort eine Genehmigung zu erhalten.
Die Vereine in Rheinland-Pfalz werden aufgefordert, bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt (soweit nicht bereits vorhanden) eine Sonderngenehmigung für die Überschreitung der 30 Personen Regel zu erhalten.
Alle Vereine müssen den Hygienebeauftragten ihres jeweiligen Spielpartners mindestens drei Tage vor einem Meisterschaftsspiel über die auf ihrer Anlage zu beachtenden Besonderheiten informieren. Das schließt in Rheinland-Pfalz die Information darüber ein, ob nur mit 15 Spielern pro Team gespielt werden darf.
Soweit Vereine in Rheinland-Pfalz keine Sondergenehmigung ihres Gesundheitsamtes erhalten, die Spieleranzahl zu erhöhen, wird hiermit für diese Spiele nach § 1 Abs. 3 Satz 2 Anhang 7 zur SPO DHB die Anzahl der Spieler und Ersatzspieler in Abweichung von § 32 Abs. 1 und § 33 Abs. 1 SPO DHB auf 15 Spieler pro Mannschaft beschränkt.